Beratungsschwerpunkte – Privatpersonen

Privatpersonen

Beratung bei dem

  • Kauf/Verkauf, der Finanzierung und der Bebauung einer Immobilie.
  • Unterstützung bei der Vermögensanlage und der Rückabwicklung gescheiterter Investitionen, der
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
  • Beratung bei allen Fragen rund um die Vermietung von Wohnungen und Verpachtung von Gewerberäumen.

Immobilienrecht

Sie planen den Kauf oder den Verkauf einer Immobilie? Einen Neu- oder Umbau? Oder Sie beabsichtigen, beim Kauf einer Immobilie eine Finanzierung aufzunehmen oder bei dem Verkauf eine Finanzierung vorzeitig zurückzuführen?

Ich stelle Ihnen meine über 20-jährige Erfahrung als Jurist mehrerer Immobilienbanken zur Verfügung: Was sind die typischen „Fallen“ bei Grundstückskaufverträgen, etwa bei der Gewährleistung, den Zusicherungen, Altlasten?  Ich decke privates genauso wie öffentliches Baurecht ab, prüfe Verträge mit Bauunternehmern, Bauträgern und Handwerkern und unterstütze Sie bei der Beantragung von Baugenehmigungen und der Beseitigung von Hindernissen. Ich prüfe für Sie die Finanzierung und Besicherung von Hypothekendarlehen. Bei bestehenden Darlehensverträgen und Kreditsicherheiten unterstütze ich Sie etwa bei der Frage, ob das Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung und wenn ja, in welcher Höhe berechnen darf oder ob die Bank unter bestimmten Voraussetzungen die Rückzahlung, die Erhöhung der Darlehenszinsen oder weitere Kreditsicherheiten fordern darf.

Mietrecht

Ob Vermietung oder Verpachtung: Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung als Jurist von Immobilienbanken bei der Prüfung und rechtssicheren Gestaltung der Verträge.

Finanzierungen

Sie planen eine größere Investition, etwa den Erwerb einer Immobilie oder eines Unternehmens und benötigen eine Finanzierung? Oder Sie planen die Beendigung und Abwicklung einer gescheiterten Investition und wollen auch die Finanzierung rückabwickeln und Schadensersatzansprüche prüfen lassen? Oder Sie stecken in einem Liquiditätsengpass und die Bank verlangt auch noch die Rückzahlung ihres Darlehens?

Hier kann ich Ihnen dank meiner langjährigen Tätigkeit als Bankjurist bei verschiedenen Geschäfts- und Immobilienbanken im In- und Ausland ein breites Erfahrungswissen zur Verfügung stellen. Auch weiß ich aus Erfahrung, wie Kreditinstitute denken und welche Maßnahmen sie wann ergreifen.

Was ist bei der Aufnahme von Finanzierungen zu beachten? Welche Financial Covenants, Berichtspflichten, Kündigungsrechte des Darlehensgebers sind als kritisch einzustufen und sollten geändert werden? Dabei ist ein besonderer Fokus auf die Bestellung von Kreditsicherheiten und die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung zu legen. Wann ist die Bank zur Rückgabe von Kreditsicherheiten verpflichtet?

Bei der vorzeitigen Rückzahlung von Finanzierungen: Ist das Kreditinstitut berechtigt, Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen? In welcher Höhe? Ist der Darlehensvertrag überhaupt wirksam zustande gekommen oder liegen Form- oder Beratungsfehler vor?

Sollten Sie sich in einem Liquiditätsengpass befinden: Ist die Bank gerade jetzt berechtigt, von Ihnen zusätzliche Kreditsicherheiten verlangen? Darf das Kreditinstitut die Darlehenszinsen erhöhen? Ist die Bank berechtigt, Ihnen mit der Kündigung der Finanzierung zu drohen? Darf der Darlehensgeber von Ihnen weitere Auskünfte über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangen? Ich gebe Ihnen gerne Auskunft!